Aktion Kind e.V. - Wünsche werden wahr

Gemeinsam für

KINDERTRÄUME

Über uns

Wer sind wir?

Unser Verein entstand aus der Initiative eines niederländischen Stadtlohners und der Freiwilligen Feuerwehr Stadtlohn.

Schon viele Monate vor der Gründung unseres Vereins im Oktober 2008 hatten sich unser jetziger Vorsitzender Rob Holtschlag und Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Stadtlohn mit dem Gedanken beschäftigt, eine Initiative ins Leben zu rufen, die kranken und behinderten Kindern und Jugendlichen einen Wunsch erfüllt.

Zur Gründungsversammlung wurden alle Interessierten eingeladen.
Neben etlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Stadtlohn erschienen auch erfreulich viele Stadtlohner Bürgerinnen und Bürger.
Mit der Verabschiedung der Satzung wurde der Grundstein für die Vereinsgründung gelegt. Im Februar 2009 erfolgte die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Ahaus.

Was wollen wir?

Die Wünsche kranker und behinderter Kinder und Jugendlicher erfüllen.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Wünsche von Kindern und Jugendlichen, für die nach ärztlicher Einschätzung keine Hoffnung auf ein unbeschwertes Leben besteht. Die Jungen und Mädchen sind durch Krankheit oder Behinderung so schwer gezeichnet, dass von einer lebenslangen Einschränkung der Lebensqualität ausgegangen werden muss. Sie und ihre Familien befinden sich in einer ständigen Ausnahmesituation, in der sie oft weder die Zeit noch die Kraft für besondere Aktivitäten haben.

Unser Verein übernimmt die Organisation, Finanzierung und Erfüllung der Wünsche und möchte so den Kindern und ihren Familien ein kleines Stück Lebensfreude schenken.

Was brauchen wir?

Wir sind auf Unterstützung angewiesen

Zur Erfüllung der Wünsche ist unser Verein auf die breite Unterstützung möglichst Vieler angewiesen.
Dies kann in Form von Spenden, einer Mitgliedschaft im Verein (Jahresbeitrag mindestens 10,- €) oder die Bereitstellung anderer materieller Hilfen geschehen.
Auch gute Kontakte zu Vereinen, „Stars“ usw. können dem Verein bei der Erfüllung von Wünschen helfen.
Gerne nehmen wir entsprechende Angebote an.

„Aktion Kind e.V.“ ist als mildtätiger Verein anerkannt und zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt.

Spendenkonto:
VR-Bank Westmünsterland e.G. :IBAN: DE 2842 8613 8735 4368 1600
BIC: GENODEM1BOB

Unser Team

Rob Holtschlag
1. Vorsitzender
Paul Bußhoff
2. Vorsitzender
Lisa Veeh
Geschäftsführerin
Nils Groth
Beisitzer
Simone Groth
Beisitzerin
Markus Hoge
Beisitzer
Christoph Hohe
Beisitzer
Frank Veeh
Beisitzer
Guido Dissemond
Medizinischer Berater

WÜNSCHE

Nicht veröffentlichte Wunscherfüllungen

Unser Verein hat natürlich ein großes Interesse an der Veröffentlichung von Kinderwünschen, die von uns erfüllt werden konnten.

Unsere Arbeit wird dadurch transparenter und der Bekanntheitsgrad von „Aktion Kind e.V.“ steigt.

Aber es ist ganz klar festzustellen:
Für uns stehen eindeutig der Wunsch und die Entscheidung des
Kindes im Vordergrund. Ohne eine schriftliche
Einverständniserklärung dringt kein Wort von der Wunscherfüllung
oder den vorangegangenen Gesprächen an die Öffentlichkeit.

Es gibt sicher gute Gründe für Betroffene, der Veröffentlichung einer Wunscherfüllung nicht zuzustimmen. Diese Gründe werden von uns auch nicht hinterfragt.

Wünsche werden wahr!

Der Wunsch des Kindes steht im Vordergrund.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unserer Arbeit und zur Erfüllung der Wünsche schwer kranker Kindern.

Welche Wünsche werden erfüllt?

Wir erfüllen Kinderwünsche.

Das Ziel dieser Kinderwünsche bestimmen ganz allein die Kinder selbst. Dabei setzen wir von „Aktion Kind e.V.“ der Phantasie keine Grenzen, denn die Wünsche sind eben so unterschiedlich wie die Geschichten der Kinder. Jeden noch so ausgefallenen Wunsch werden wir versuchen zu erfüllen.
Einzige Ausnahme: Wir finanzieren keine Delphintherapien oder medizinische und / oder therapeutische Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bezahlt werden müssten.

Das Kind sollte, in welcher Form auch immer, den Wunsch selber äußern oder die Wunschäußerung über einen Angehörigen bestätigen. Entscheidend ist, dass unser Team bei einem Besuch feststellt, dass es sich um den Wunsch des Kindes und nicht der Familie handelt.

WER BEKOMMT EINEN WUNSCH ERFÜLLT?

Die finanziellen Möglichkeiten werden nicht hinterfragt.

Voraussetzung ist, dass das Kind oder der Jugendliche an einer Krankheit oder Behinderung leidet, die eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeutet. Die Wunscherfüllung darf keinerlei Risiken für das Kind beinhalten und soll sich positiv auf seine individuelle Situation auswirken können. Das Kind sollte in Stadtlohn oder in Städten oder Gemeinden in unserer Region leben. Bei Anfragen aus anderen Regionen entscheidet der Vorstand im Einzelfall über die Möglichkeiten einer Wunscherfüllung. Die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen haben keine Bedeutung für die Wunscherfüllung und werden auch nicht hinterfragt. Wir wissen, dass sich dieser Personenkreis in einer ständigen Ausnahmesituation befindet und oft die Kraft und die Zeit für solche besonderen Aktivitäten fehlen.

WIE ERFÄHRT "AKTION KIND E.V." VON KINDERN FÜR WUNSCHERFÜLLUNGEN?

Leider wird der erste Kontakt mit uns nur sehr selten durch die Eltern oder Betreuer eines Kindes gesucht. Vielmehr sind es häufig Freunde / Erzieherinnen / Lehrer / Therapeuten oder der behandelnde Arzt, die Eltern über unseren Verein informieren oder uns direkt auf den Wunsch eines Kindes aufmerksam machen.

Um offene Fragen zu klären, kann jederzeit ein Gespräch mit einem Vorstandsmitglied vereinbart werden, auch ohne Anwesenheit des Kindes.

Nutzen Sie dazu unsere Hotline oder unsere E-Mail-Adresse.

Wer bekommt einen Wunsch erfüllt?

Die finanziellen Möglichkeiten werden nicht hinterfragt.

Voraussetzung ist, dass das Kind oder der Jugendliche an einer Krankheit oder Behinderung leidet, die eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeutet.


Die Wunscherfüllung darf keinerlei Risiken für das Kind beinhalten und soll sich positiv auf seine individuelle Situation auswirken können.
Das Kind sollte in Stadtlohn oder in Städten oder Gemeinden in unserer Region leben. Bei Anfragen aus anderen Regionen entscheidet der Vorstand im Einzelfall über die Möglichkeiten einer Wunscherfüllung.
Die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen haben keine Bedeutung für die Wunscherfüllung und werden auch nicht hinterfragt. Wir wissen, dass sich dieser Personenkreis in einer ständigen Ausnahmesituation befindet und oft die Kraft und die Zeit für solche besonderen Aktivitäten fehlen.

Wie erfährt „Aktion Kind e.V.“ von Kindern für Wunscherfüllungen?

Leider wird der erste Kontakt mit uns nur sehr selten durch die Eltern oder Betreuer eines Kindes gesucht. Vielmehr sind es häufig Freunde / Erzieherinnen / Lehrer / Therapeuten oder der behandelnde Arzt, die Eltern über unseren Verein informieren oder uns direkt auf den Wunsch eines Kindes aufmerksam machen.

Um offene Fragen zu klären, kann jederzeit ein Gespräch mit einem Vorstandsmitglied vereinbart werden, auch ohne Anwesenheit des Kindes.

Nutzen Sie dazu unsere Hotline oder unsere E-Mail-Adresse.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zu uns

Nachdem unser Verein „Aktion Kind e.V.“ über die Erkrankung eines Kindes informiert wurde, wird anhand vorliegender oder noch zu erfragender Informationen festgestellt, ob dieses Kind für eine Wunscherfüllung in Frage kommt. Dazu steht uns der Stadtlohner Kinderarzt Guido Dissemond als medizinischer Berater zur Verfügung.

Anschließend wird ein Team gebildet, bestehend aus zwei Vorstandsmitgliedern. Dieses Team nimmt Kontakt mit den Eltern oder anderen Verantwortlichen auf, um ein erstes Gespräch zu führen und den Wunsch des Kindes in Erfahrung zu bringen.

Dieser Wunsch wird, wenn es nötig erscheint, zusammen mit den Eltern und manchmal auch mit Therapeuten und / oder einem Arzt auf seine bedenkenlose Machbarkeit überprüft und in der folgenden Vorstandsitzung besprochen.


Das weitere Vorgehen hängt vom Wunsch selbst ab. Bei einigen Wunscherfüllungen geht es sehr schnell – wenn beispielsweise ein Spielzeug gewünscht wird. Bei anderen dauert die Vorbereitung länger – wenn z.B. Termine abgestimmt oder auf besondere Gegebenheiten gewartet werden muss.


Bei der Erfüllung der Wünsche werden manchmal auch Fotos gemacht, die dann in der Presse oder für Infomaterial verwendet werden. Dies geschieht aber natürlich nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die für das Kind Verantwortlichen. Wenn diese Genehmigung nicht vorliegt, erfährt außerhalb des Vorstandes niemand etwas über das Kind, seine Erkrankung oder die Familie.

Die großen Wünsche der Kinder sind so verschieden wie die Kinder selbst und ihre Krankheiten.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es nicht immer die ganz großen Geschenke oder Events sind, die ein Kind glücklich machen. Gerade bei jüngeren Kindern haben diese Wünsche oftmals eine große Spannbreite: „Ich mag alles was fährt“!

Das Team versucht dann, etwas näher an den Wunsch heranzukommen und erfährt vielleicht konkret: „Ganz besonders Zug fahren“. Dann wird nach Wegen gesucht, etwas Passendes für das Kind zu organisieren.

Beispiele für bisherige Wunscherfüllungen: Ballonfahren, Urlaub am Wasser, ein Hund, einen Delphin hautnah erleben, mit dem Zug fahren, ein Nintendo DS, ein Spielcomputer, Besuche bei den Fußballvereinen Bayern-München, Borussia Dortmund und Schalke 04, ein großes Kettcar, ein Spezialfahrrad, eine Fahrt ins Legoland.

Die Wünsche werden aus Spenden, Sponsoring, Sammlungen bei Veranstaltungen und den Mitgliederbeiträgen finanziert. Dabei legen wir auf die folgende Feststellung großen Wert:

Alle Spendengelder werden zu 100% für Wunscherfüllungen eingesetzt.


Da wir keine eigenen Büroräume unterhalten, werden nur sehr geringe Mittel für die Verwaltung (Porto, Telefonkosten, Büromaterial) benötigt. Diese werden aus den Mitgliederbeiträgen aufgebracht. Oft erhalten wir benötigtes Material auch kostenlos zur Verfügung gestellt. Da „Aktion Kind e.V.“ als gemeinnütziger Verein anerkannt ist, sind alle Spenden steuerlich absetzbar. Wir stellen auf Wunsch gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Das DZI- Spendensiegel gilt als Gütesiegel für seriöse Spendenorganisationen.
(DZI = Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen)

Die Kosten für den Erhalt des Siegels sind sehr hoch:

– Unmittelbar bei Antragstellung müssen 1.000 Euro bezahlt werden.
– Die jährliche Gebühr für das Siegel beträgt 500 Euro.
– Hinzu kommen Abgaben an das DZI in Höhe von 0,035% der Einnahme durch Spenden.
– Zusätzlich dazu ist es erforderlich, den Verein in jedem Jahr von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen
kontrollieren zu lassen. Auch hierfür fallen Kosten an.

Bisher können wir die wenigen anfallenden Verwaltungskosten durch Mitgliederbeitrage finanzieren. Somit können wir alle Spenden, die wir erhalten, zu 100 % für die Wunscherfüllung von Kindern verwenden.

Die Inkaufnahme der oben aufgeführten hohen Gebühren erscheint uns daher nicht angemessen.

Aus Rücksicht auf die oft sehr belastende Familiensituation, bedingt durch die Krankheit oder Behinderung der Kinder, und das Recht auf Privatsphäre werden nicht alle Wunscherfüllungen in der Presse erwähnt.

Nur, wenn wir vorab eine schriftliche Einverständniserklärung der für das Kind Verantwortlichen haben, wenden wir uns mit einem Bericht an die Presse.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zu uns

Nachdem unser Verein „Aktion Kind e.V.“ über die Erkrankung eines Kindes informiert wurde, wird anhand vorliegender oder noch zu erfragender Informationen festgestellt, ob dieses Kind für eine Wunscherfüllung in Frage kommt. Dazu steht uns der Stadtlohner Kinderarzt Guido Dissemond als medizinischer Berater zur Verfügung.

Anschließend wird ein Team gebildet, bestehend aus zwei Vorstandsmitgliedern. Dieses Team nimmt Kontakt mit den Eltern oder anderen Verantwortlichen auf, um ein erstes Gespräch zu führen und den Wunsch des Kindes in Erfahrung zu bringen.

Dieser Wunsch wird, wenn es nötig erscheint, zusammen mit den Eltern und manchmal auch mit Therapeuten und / oder einem Arzt auf seine bedenkenlose Machbarkeit überprüft und in der folgenden Vorstandsitzung besprochen.


Das weitere Vorgehen hängt vom Wunsch selbst ab. Bei einigen Wunscherfüllungen geht es sehr schnell – wenn beispielsweise ein Spielzeug gewünscht wird. Bei anderen dauert die Vorbereitung länger – wenn z.B. Termine abgestimmt oder auf besondere Gegebenheiten gewartet werden muss.


Bei der Erfüllung der Wünsche werden manchmal auch Fotos gemacht, die dann in der Presse oder für Infomaterial verwendet werden. Dies geschieht aber natürlich nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die für das Kind Verantwortlichen. Wenn diese Genehmigung nicht vorliegt, erfährt außerhalb des Vorstandes niemand etwas über das Kind, seine Erkrankung oder die Familie.

Die großen Wünsche der Kinder sind so verschieden wie die Kinder selbst und ihre Krankheiten.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es nicht immer die ganz großen Geschenke oder Events sind, die ein Kind glücklich machen. Gerade bei jüngeren Kindern haben diese Wünsche oftmals eine große Spannbreite: „Ich mag alles was fährt“!

Das Team versucht dann, etwas näher an den Wunsch heranzukommen und erfährt vielleicht konkret: „Ganz besonders Zug fahren“. Dann wird nach Wegen gesucht, etwas Passendes für das Kind zu organisieren.

Beispiele für bisherige Wunscherfüllungen: Ballonfahren, Urlaub am Wasser, ein Hund, einen Delphin hautnah erleben, mit dem Zug fahren, ein Nintendo DS, ein Spielcomputer, Besuche bei den Fußballvereinen Bayern-München, Borussia Dortmund und Schalke 04, ein großes Kettcar, ein Spezialfahrrad, eine Fahrt ins Legoland.

Die Wünsche werden aus Spenden, Sponsoring, Sammlungen bei Veranstaltungen und den Mitgliederbeiträgen finanziert. Dabei legen wir auf die folgende Feststellung großen Wert:

Alle Spendengelder werden zu 100% für Wunscherfüllungen eingesetzt.


Da wir keine eigenen Büroräume unterhalten, werden nur sehr geringe Mittel für die Verwaltung (Porto, Telefonkosten, Büromaterial) benötigt. Diese werden aus den Mitgliederbeiträgen aufgebracht. Oft erhalten wir benötigtes Material auch kostenlos zur Verfügung gestellt. Da „Aktion Kind e.V.“ als gemeinnütziger Verein anerkannt ist, sind alle Spenden steuerlich absetzbar. Wir stellen auf Wunsch gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Das DZI- Spendensiegel gilt als Gütesiegel für seriöse Spendenorganisationen.
(DZI = Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen)

Die Kosten für den Erhalt des Siegels sind sehr hoch:

– Unmittelbar bei Antragstellung müssen 1.000 Euro bezahlt werden.
– Die jährliche Gebühr für das Siegel beträgt 500 Euro.
– Hinzu kommen Abgaben an das DZI in Höhe von 0,035% der Einnahme durch Spenden.
– Zusätzlich dazu ist es erforderlich, den Verein in jedem Jahr von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen
kontrollieren zu lassen. Auch hierfür fallen Kosten an.

Bisher können wir die wenigen anfallenden Verwaltungskosten durch Mitgliederbeitrage finanzieren. Somit können wir alle Spenden, die wir erhalten, zu 100 % für die Wunscherfüllung von Kindern verwenden.

Die Inkaufnahme der oben aufgeführten hohen Gebühren erscheint uns daher nicht angemessen.

Aus Rücksicht auf die oft sehr belastende Familiensituation, bedingt durch die Krankheit oder Behinderung der Kinder, und das Recht auf Privatsphäre werden nicht alle Wunscherfüllungen in der Presse erwähnt.

Nur, wenn wir vorab eine schriftliche Einverständniserklärung der für das Kind Verantwortlichen haben, wenden wir uns mit einem Bericht an die Presse.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, nutzen Sie bitte unsere „Aktion Kind“ – Hotline: 0151-58849883 oder schicken uns eine E-Mail an: info@aktionkind-stadtlohn.de.

Aktion Kind e.V. - Wünsche werden wahr

Kontakt

Adresse:
„Aktion Kind e.V.”
Simone Groth
Markt 3
48703 Stadtlohn

„Aktion Kind e.V.“ – Hotline
0151-58849883

Aktion Kind e.V. - Wünsche werden wahr

„Aktion Kind e.V.“ ist als mildtätiger Verein anerkannt und zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt.

Spendenkonto:

VR-Bank Westmünsterland e.G.
IBAN: DE28 4286 1387 3543 6816 00
BIC: GENODEM1BOB